Bescheinigung über Nichtrückkehrtage Gre-3

Eine zentrale und sehr „wertvolle“ Bescheinigung ist die sogenannten Bescheinigung Gre-3. Die Bescheinigung dient einerseits dazu, dass der Schweizerische Arbeitgeber die Tage der Nichtrückkehr bestätigt, auch wenn dieser naturgemäß gar nihct bestätigen kann, ob der Arbeitnehmer an den Wohnsitz zurückgekehrt ist.

Seine eigentliche Bedeutung hat die Bescheinigung daher auch darin, dass die Schweizerische Finanzbehörde, meist das kantonale Steueramt, diese mit einem sogenannten Sichtvermerk, einem Stempel, versehen muss, damit nachgewiesen wird, dass dem Schweizer Steueramt bekannt ist, dass sich der Steuerpflichtige auf ausreichend Nichtrückkehrtage beruft und eine Besteuerung seines Lohnes in der Schweiz anstrebt.

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