Einspruchsverfahren
Sie sind mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden? Wir legen für Sie Einspruch ein und begründen diesen. Es ist wichtig bereits im Einspruchsverfahren alle Argumente vorzubringen um keine Nachteile zu erleiden. Daher ist eine ausführliche und gut recherchierte Begründung wichtig. Jedes Einspruchsverfahren ist individuell, dennoch bieten wir auch hier pauschale Pakete an.
- transparente Kosten
- erfahrene Bearbeiter
- individuelle Vereinbarungen
Klage vor dem Finanzgericht
In manchen Fällen kann auch im Einspruchsverfahren keine Klärung erzielt werden, dann bleibt nur die Klage vor dem Finanzgericht, in manchen Fällen sogar hiernach noch die Revision zum Bundesfinanzhof. Wir vertreten Sie im Klageverfahren mit unserer großen Erfahrung im Bereich des deutsch-schweizerischen Steuerrechts.
- erfahrene Berater
- Spezialisierung
- individuelle Vereinbarungen
Kosten der Vertretung
So unterschiedlich die Fälle sind, so individuell muss unser Honorar vereinbart werden. Wir bieten, nur zur Fristwahrung, ein Paket zur Einspruchseinlegung ein, welches nur die Einlegung aber nicht die Begründung beinhaltet. Für alles weitere schildern Sie uns Ihren Fall per E-Mail an info@grenzgaenger.io und wir lassen Ihnen ein Honorarangebot zu kommen.
Fragen und Antworten zu Einspruch & Klage
Wieviel kostet die Vertretung im Einspruchsverfahren?
Wir können hier nur Pauschalpakete für die Einlegung eines Einspruchs anbieten. Den Mandanten geht es oft erstmal darum, dass fristwahrend Einspruch eingelegt wird, die Erfolgsaussichten und das genaue Vorgehen müssen dann sowieso individuell geprüft werden. Diese Tätigkeiten sind so individuell wie die Fälle selbst, so dass wir diesbezüglich auch individuell ein Honorar vereinbaren müssen. Nach Sichtung des Falles können wir eine Kostenschätzung abgeben, wenn Sie daraufhin den Einspruch lieber selbst weiterführen möchten, entstehen Ihnen keine Kosten ausser der gebuchten Einspruchseinlegung.
Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Kosten?
Die allermeisten Rechtschutzversicherungen bezahlen im Steuerrecht ausschließlich die Mindestgebühren des Rechtsanwaltes im gerichtlichen Verfahren. Da die große Mehrzahl der Fälle im Einspruchsverfahren erledigt wird, sind diese Fälle zum einen selten, zum anderen übernimmt die Rechtschutzversicherung wenn überhaupt nur die Mindestgebühren, die tatsächlichen Kosten können höher liegen.
Wie lange dauer ein Einspruchs- oder Klageverfahren?
Einspruchsverfahren sind Massenverfahren, von kleinen Änderungen die vom Finanzamt innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet werden bis zu umfangreichen Sachverhalten die teils jahrelang aufgearbeitet werden ist alles dabei. Ähnlich verhält es sich mit finanzgerichtlichen Verfahren, in seltenen Fällen ändert das Finanzamt die Bescheide schon auf Grund der reinen Klageinreichung, in anderen Fällen bekommt man vom Gericht nach 18 Monaten das Aktenzeichen mitgeteilt. Will sagen, wir können weder abschätzen noch beeinflussen wie schnell der Fall bearbeitet wird, auch wenn wir vollstes Verständnis dafür haben, dass der Mandant an einer schnellen Erledigung interessiert ist, sind das leider die Vorgaben in der Realität.
Pakete für Einspruch
Einspruch
Einspruchseinlegung
€199,00
- fristwahrende Einlegung
- keine Begründung
- weitere Tätigkeit nach Individualvereinbarung
EIL-Einspruch
Einspruch ab 24 h vor Fristablauf
€299,00
- wie Paket Einspruch
- keine Begründung
- bei Beauftragung weniger als 24h vor Fristablauf