Bescheinigung über Nichtrückkehrtage Gre-3
Eine zentrale und sehr „wertvolle“ Bescheinigung ist die sogenannten Bescheinigung Gre-3. Die Bescheinigung dient einerseits dazu, dass der Schweizerische Arbeitgeber...
Kompetente Beratung zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen sowie zu DBA-Streitfragen für Grenzgänger – durch einen Fachanwalt für Steuerrecht.
Das Grenzgängerrecht erfordert spezialisiertes Wissen. In diesen Bereichen beraten und vertreten wir Sie.
Kann ein Grenzgänger aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Kalenderjahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehren, entfällt die Grenzgängereigenschaft. Der Arbeitslohn wird dann vollständig in der Schweiz besteuert. Wir prüfen Ihre Nichtrückkehrtage, unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Dokumentation und optimieren Ihre Steuerbelastung.
Die Steuererklärung von Grenzgängern hat ihre besonderen Tücken: Die korrekte Anrechnung der Schweizer Quellensteuer, die Berücksichtigung von Werbungskosten, die Anlage N-Gre sowie aktuelle Fragestellungen rund um das Homeoffice im Verhältnis Deutschland–Schweiz sind typische Fehlerquellen. Wir erstellen Ihre Steuererklärung, führen Einspruchsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden und vertreten Sie auch in finanzgerichtlichen Verfahren zu diesen Themen.
Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland unterliegen grundsätzlich der Besteuerung im Wohnsitzstaat. Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von maximal 4,5 %, die auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird. Wir klären für Sie die optimale steuerliche Gestaltung, begleiten Sie bei der Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1), beraten zu Fragen des Wochenaufenthalterstatus und unterstützen Sie bei entsprechenden steuerlichen Korrekturen. In Fällen einer fehlerhaften Versteuerung stehen wir Ihnen zudem im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige zur Seite.
Grenzgänger unterliegen grundsätzlich dem Sozialversicherungsrecht des Tätigkeitsstaates. Insbesondere bei Homeoffice-Tätigkeiten stellen sich jedoch komplexe Fragen zur sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung nach Deutschland sowie zur korrekten steuerlichen Behandlung. Wir klären für Sie die maßgeblichen Voraussetzungen, prüfen die Auswirkungen auf die Sozialversicherung und stellen die ordnungsgemäße Versteuerung sicher. Für Schweizer Arbeitgeber sowie deren in Deutschland tätige Angestellte übernehmen wir zudem bei Bedarf die Durchführung der Lohnabrechnung in Deutschland.
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Grundlage für die Besteuerung von Arbeitnehmern, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten oder in der Schweiz leben...
Wir hatten berichtet, dass die Corona-Maßnahmen für Grenzgänger im Hinblick auf Home-Office und Ähnliches steuerlich folgenlos bleiben sollen. Nachdem mit...
Nun ist auch die Verständigungsvereinbarung mit den Niederlanden geschlossen worden, auf die Vereinbarung mit der Schweiz warten wir weiterhin.
Rechtsanwalt · Freiburg im Breisgau
Freiburg im Breisgau liegt in unmittelbarer Nähe zur Schweizer Grenze und ist seit jeher ein bedeutender Standort für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Zahlreiche Mandanten aus der Region arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland. Seit zwei Jahrzehnten berate ich sie zu allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die sich aus ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit zwischen Deutschland und der Schweiz ergeben.
Die Bewertung meiner Leistung durch bisherige Mandanten spricht für sich.
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