Wir erstellen deutsche Steuererklärungen für Grenzgänger, Wochenaufenthalter und alle anderen die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben. Transparent, einfach und effektiv.

Sie haben Einzelfragen zum deutsch-schweizerischen Steuerdschungel? Kein Problem, wir beraten Sie zum Pauschalpreis zu einzelnen Sachverhalten, erstellen Berechnungen und vieles mehr.

Sie haben bereits Steuerbescheide erhalten und wollen sich dagegen wehren? Wir führen für Sie das Einspruchsverfahren und falls notwendig auch das Klageverfahren vor dem Finanzgericht.

„Grenzgänger … ist jede in einem Vertragsstaat ansässige Person, die in dem anderen Vertragsstaat ihren Arbeitsort hat und von dort regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt.“

-aus dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz-

  • Grenzgänger müssen in Deutschland eine Steuererklärung einreichen
  • für Grenzgänger bestehen zahlreiche steuerliche Sondervorschriften
  • Gefahr der Doppelbesteuerung in Deutschland und der Schweiz

Der Begriff „Wochenaufenthalter“ ist ein Aufenthaltsrechtlicher im Sinne des Schweizer Aufenthaltsrechts. Steuerlich hat es keine Bewandtnis welchen Aufenthaltsstatus man in der Schweiz hat. Allerdings wird der tatsächlcihe Wochenaufenthalter meist mehr als die erforderlichen 60 Nichtrückkehrtage haben, wobei dann auch die anderen Voraussetzungen vorliegen müssen um den Schweizer Lohn in den Progressionsvorbehalt zu bekommen.

  • Auch ein Wochenaufenthalter muss eine deutsche Steuererklärung abgeben
  • Liegen ausreichend Nichtrückkehrtage vor wird der Lohn meist nicht in D besteuert
  • andere Einkünfte können dennoch der deutschen Besteuerung unterliegen

Auch wer die B-Bewilligung hat oder sogar Schweizer Staatsangehörige sind nicht nur deswegen von der deutschen Steuer befreit. Besteht in irgendeiner Art und Weise, ein auch nur wenig genutzter Wohnraum in Deutschland, so müssen auch diese Personen eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Welche Einkünfte dann tatsächlich besteuert werden, richtet sich nach dem Einzelfall und insbesondere dem Doppelbesteuerungsabkommen.

  • die Schweizer Staatsbürgerschaft entbindet nicht von der deutschen Steuer
  • besteht ein wenn auch wenig genutzter Wohnraum in D, so muss eine deutsche Steuererklärung abgegeben werden
  • ob eine tatsächliche Besteuerung erfolgt entscheidet sich nach den Regeln des DBA

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Ihre Zeit- und Steuerersparnis

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News & Infos rund um den Grenzgänger

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