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Grenzgänger-Beratung

Ihr Steuerexperte für
Grenzgänger
Schweiz–Deutschland
Deutschland–Schweiz

Kompetente Beratung zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen sowie zu DBA-Streitfragen für Grenzgänger – durch einen Fachanwalt für Steuerrecht.

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Fachanwalt für Steuerrecht Zert. Berater Internationales Steuerrecht (DAA)

Unsere Beratungsschwerpunkte

Das Grenzgängerrecht erfordert spezialisiertes Wissen. In diesen Bereichen beraten und vertreten wir Sie.

60-Tage-Regelung

60-Tage-Regelung & Nichtrückkehrtage

Kann ein Grenzgänger aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Kalenderjahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehren, entfällt die Grenzgängereigenschaft. Der Arbeitslohn wird dann vollständig in der Schweiz besteuert. Wir prüfen Ihre Nichtrückkehrtage, unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Dokumentation und optimieren Ihre Steuerbelastung.

Steuererklärung

Steuererklärung, Einspruchsverfahren & Gerichtsverfahren

Die Steuererklärung von Grenzgängern hat ihre besonderen Tücken: Die korrekte Anrechnung der Schweizer Quellensteuer, die Berücksichtigung von Werbungskosten, die Anlage N-Gre sowie aktuelle Fragestellungen rund um das Homeoffice im Verhältnis Deutschland–Schweiz sind typische Fehlerquellen. Wir erstellen Ihre Steuererklärung, führen Einspruchsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden und vertreten Sie auch in finanzgerichtlichen Verfahren zu diesen Themen.

Steuerpflicht Grenzgänger

Steuerpflicht & Selbstanzeige

Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland unterliegen grundsätzlich der Besteuerung im Wohnsitzstaat. Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von maximal 4,5 %, die auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird. Wir klären für Sie die optimale steuerliche Gestaltung, begleiten Sie bei der Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1), beraten zu Fragen des Wochenaufenthalterstatus und unterstützen Sie bei entsprechenden steuerlichen Korrekturen. In Fällen einer fehlerhaften Versteuerung stehen wir Ihnen zudem im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige zur Seite.

Sozialversicherungsfragen

Sozialversicherungsfragen, insbesondere Home Office

Grenzgänger unterliegen grundsätzlich dem Sozialversicherungsrecht des Tätigkeitsstaates. Insbesondere bei Homeoffice-Tätigkeiten stellen sich jedoch komplexe Fragen zur sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung nach Deutschland sowie zur korrekten steuerlichen Behandlung. Wir klären für Sie die maßgeblichen Voraussetzungen, prüfen die Auswirkungen auf die Sozialversicherung und stellen die ordnungsgemäße Versteuerung sicher. Für Schweizer Arbeitgeber sowie deren in Deutschland tätige Angestellte übernehmen wir zudem bei Bedarf die Durchführung der Lohnabrechnung in Deutschland.

Wie wir Ihnen helfen

Telefonberatung

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Buchen Sie eine Telefonberatung mit Rechtsanwalt Haberbosch und besprechen Sie Ihre individuelle Grenzgänger-Situation – etwa zu Steuerpflicht, Quellensteuer, 60-Tage-Regelung, Sozialversicherung und weiteren relevanten Fragestellungen.

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Ersteinschätzung

Ersteinschätzung zu Ihrer Grenzgänger-Situation

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Bescheinigungen

Bescheinigung über Nichtrückkehrtage Gre-3

Eine zentrale und sehr „wertvolle“ Bescheinigung ist die sogenannten Bescheinigung Gre-3. Die Bescheinigung dient einerseits dazu, dass der Schweizerische Arbeitgeber...

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Grenzgänger

Die Grundlage: Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz

Grundlage für die Besteuerung von Arbeitnehmern, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten oder in der Schweiz leben...

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Grenzgänger

Nun auch Verständigungsvereinbarung mit Österreich getroffen.

Wir hatten berichtet, dass die Corona-Maßnahmen für Grenzgänger im Hinblick auf Home-Office und Ähnliches steuerlich folgenlos bleiben sollen. Nachdem mit...

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Grenzgänger

Weitere Verständigungsvereinbarung mit den Niederlanden

Nun ist auch die Verständigungsvereinbarung mit den Niederlanden geschlossen worden, auf die Vereinbarung mit der Schweiz warten wir weiterhin.

Das sollten Sie wissen

Als Grenzgaenger gilt, wer in einem Staat wohnt und in einem anderen Staat arbeitet und regelmaessig an seinen Wohnsitz zurueckkehrt. Im DBA Schweiz-Deutschland ist die taeglich Rueckkehr oder die 60-Tage-Regelung massgeblich.
Grundsaetzlich werden Grenzgaenger im Wohnsitzstaat besteuert. Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von maximal 4,5 %, die im Wohnsitzstaat angerechnet wird. Die genaue Regelung haengt vom jeweiligen DBA ab.
Kann ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gruenden an mehr als 60 Tagen im Kalenderjahr nicht an seinen Wohnsitz zurueckkehren, entfaellt die Grenzgaengereigenschaft. Der Arbeitslohn wird dann im Taetigkeitsstaat (Schweiz) voll besteuert.
Ja. Grenzgaenger muessen jaehrlich beim deutschen Wohnsitzfinanzamt das Formular Gre-1 beantragen und dem Schweizer Arbeitgeber vorlegen, damit die Quellensteuer auf 4,5 % begrenzt wird.
Grenzgaenger unterliegen grundsaetzlich dem Sozialversicherungsrecht des Taetigkeitsstaates. Sonderregelungen gelten fuer Selbststaendige, fuer Mehrstaaten-Arbeitnehmer und im Rahmen der Bilateralen Vertraege CH-EU.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Beratung. Eine telefonische Erstberatung (30 Min.) koennen Sie direkt ueber haberbosch.legal buchen. Fuer komplexere Faelle erstellen wir ein individuelles Angebot.
Rechtsanwalt Holger Haberbosch

Holger Haberbosch

Rechtsanwalt · Freiburg im Breisgau

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zert. Berater Internationales Steuerrecht (DAA)
Zert. Berater Kryptowerte & Steuern (WIRE)
Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

Spezialisiert auf Grenzgängerrecht

Freiburg im Breisgau liegt in unmittelbarer Nähe zur Schweizer Grenze und ist seit jeher ein bedeutender Standort für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Zahlreiche Mandanten aus der Region arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland. Seit zwei Jahrzehnten berate ich sie zu allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die sich aus ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit zwischen Deutschland und der Schweiz ergeben.

Die Bewertung meiner Leistung durch bisherige Mandanten spricht für sich.

5,0 ★★★★★
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